Allgemeines Zivilrecht
Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Grundlage für das Allgemeine Zivilrecht in Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Im Bereich des Zivilrechts biete ich Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Vertragsangelegenheiten, wie beispielsweise
-
Kaufvertrag
-
Werkvertrag
-
Dienstvertrag
-
Mietvertrag
-
Arbeitsvertrag
sowie zur
-
Forderungsbeitreibung
-
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Mein Hauptaugenmerk liegt hierbei auf einer persönlichen, effektiven und kompetenten Beratung, mit dem Ziel, die auftretenden Probleme möglichst außergerichtlich zu erledigen. Ich vertrete Sie als meine Mandanten - soweit erforderlich auch bundesweit - in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem zuständigen Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht.
Gegenüber Ihren Schuldnern biete ich Ihnen, nach Titulierung der Forderung, die Einleitung und Durchführung jeweils erforderlicher
-
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
damit Sie am Ende auch zu Ihrem Geld kommen.
Wichtige Themen in diesem Bereich: Zivilrecht, Verträge, Forderungen, Titulierung, Forderung, Zwangsvollstreckung.