Verkehrsrecht
Im modernen Straßenverkehr bestehen täglich Risiken für alle Verkehrsteilnehmer. Ob im Schadenfall, einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Trunkenheitsfahrt; eine rechtzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung wird immer wichtiger.
Die Kanzleitätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts untergliedert sich in den Bereich Verkehrszivilrecht und in den Bereich Strafverkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Im Zivilrecht konzentrieren sich meine Tätigkeiten überwiegend auf die Vertretung von Fahrzeughaltern, Fahrzeugführern, Unfallgeschädigten und deren Versicherer.
Hierzu gehören insbesondere:
- die außergerichtliche Regulierung von Verkehrsunfallschäden mit dem gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer,
- die oft nicht vermeidbare gerichtliche Durchsetzung von Verkehrsunfallschäden im Zivilprozess und
- die Beratung bei Personenschäden und Geltendmachung von Schmerzensgeld.
Im Bereich Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht ergeben sich folgende Schwerpunkte:
- Beratung und Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren, wie beispielsweise
- Trunkenheitsfahrt
- Körperverletzung
- Nötigung im Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unfallflucht
- Entzug der Fahrerlaubnis
- die Verteidigung in Bußgeldverfahren, wie beispielsweise
- Geschwindigkeitsverstößen
- Abstandsdelikten
- Rotlichtverstößen
- Alkoholfahrt
- Fahrverbot
- Fahrtenbuchauflage
Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen rund um das Verkehrsrecht.
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