Rechtsanwalt Achim Joos
Schillerstraße 84
76356 Weingarten
(Baden / Karlsruhe)

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Verkehrsrecht


Im modernen Straßenverkehr bestehen täglich Risiken für alle Verkehrsteilnehmer. Ob im Schadenfall, einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Trunkenheitsfahrt; eine rechtzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung wird immer wichtiger.

 

Die Kanzleitätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts untergliedert sich in den Bereich Verkehrszivilrecht und die Bereiche Strafverkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

 

Verkehrszivilrecht

Im Verkehrszivilrecht konzentriert sich meine Tätigkeiten überwiegend auf die Vertretung von Fahrzeughaltern, Fahrzeugführern, Unfallgeschädigten und deren Versicherer zur Regulierung von Unfällen im Straßenverkehr.

 Hierzu gehören insbesondere

- die außergerichtliche Regulierung von Verkehrsunfallschäden mit dem gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, die oft nicht vermeidbare gerichtliche Durchsetzung von Verkehrsunfallschäden im Zivilprozess entweder vor dem Amtsgericht bei kleineren Schäden bis EUR 5.000,00 oder bei größeren Schäden vor dem Landgericht.

- die Beratung bei Personenschäden und Geltendmachung von Schmerzensgeld, wenn Sie beim Unfall verletzt worden sind.

Auch bei leichteren Verletzungen wie HWS- Verletzungen können Sie Anspruch auf ein Schmerzensgeld haben.

Melden Sie sich, wenn Sie einen Unfall hatten und Hilfe benötigen.

Die Rechtsanwaltsgebühren muss in der Regel der Unfallverursacher/Versicherer bezahlen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden.

Ihr beschädigtes Fahrzeug sollte von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden.

Mit Hilfe des Sachverständigengutachtens kann der Unfallschaden dann genau beziffert und die Schäden durch Bilder nachgewiesen werden.

Danach stellt sich die Frage, ob eine Abrechnung auf Gutachtenbasis oder aber doch lieber eine Reparatur in einer Fachwerkstatt erfolgen soll.

Eventuell steht Ihnen für das Unfallfahrzeug eine Wertminderung zu.

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, haben Sie die Möglichkeit einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen oder einen Nutzungsausfall geltend zu machen. Daneben steht Ihnen eine Unkostenpauschale zu.

Im Falle eines Personenschadens haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, eventuell auch auf Erstattung vom Haushaltsführungsschaden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

Strafverkehrsrecht

Im Bereich Verkehrsstrafrecht ergeben sich folgende Schwerpunkte:

  • Beratung und Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren, wie beispielsweise

- Trunkenheitsfahrt
- Körperverletzung
- Nötigung im Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- „Unfallflucht“
- Entzug der Fahrerlaubnis

Beratung und Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren, wie beispielsweise bei einer Trunkenheitsfahrt, wenn Sie in alkoholisiertem Zustand ein Kraftfahrzeug führen oder auch in erheblich alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrrad unterwegs sind. Beim Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Entzug der Fahrerlaubnis u.a. ist eine anwaltliche Vertretung regelmäßig sinnvoll.

Wenn Sie wegen einer Verkehrsstraftat einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, melden Sie sich am besten umgehend, damit Fristen eingehalten werden und Sie Akteneinsicht erhalten. Dazu benötigen Sie regelmäßig einen Rechtsanwalt.

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht ergeben sich folgen Schwerpunkte:

Beratung und Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise

- Geschwindigkeitsverstößen
- Abstandsdelikten
- Rotlichtverstößen
- Alkoholfahrt
- Fahrverbot
- Fahrtenbuchauflage

Schneller als Sie denken ist es passiert, Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten ist und erhalten eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde.

Jetzt ist es wichtig, rechtzeig Einspruch einzulegen und die Bußgeldakte zur Akteneinsicht anzufordern, um etwaige Messfehler oder andere Fehler bei der Überprüfung der Geschwindigkeit ausweislich der Bußgeldakte feststellen und geltend machen zu können.

Gleiches gilt, wenn Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand meist auf Autobahnen unterschritten haben und Ihnen eine Anhörung oder ein Bußgeldbescheid wegen Unterschreitung des Mindestabstands vorliegen.

Aus Unachtsamkeit ist es schnell passiert, dass Sie bei „rot“ in einen Kreuzungsbereich eingefahren sind und Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird.

Auch hier biete ich fachkundige Unterstützung im Bußgeldverfahren, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, beispielsweise ein Fahrverbot, eine Fahrtenbuchauflage oder drohende Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg zu vermeiden.

 

Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen rund um das Verkehrsrecht.

 

 

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