Rechtsanwalt Achim Joos
Schillerstraße 84
76356 Weingarten
(Baden / Karlsruhe)

Tel. 07244/2046 oder 2047
info@rechtsanwalt-joos.de

 

Mietrecht


Im Mietrecht berate und vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter in sämtlichen Streitfällen und Problemfällen des Mietvertragsrechts.

Aus meiner langjährigen praktischen Erfahrung sind mir die immer wieder auftretenden Problemkreise sowohl aus Sicht des Vermieters als auch aus Mietersicht geläufig.

 

Besonders häufig wiederkehrende Gegenstände der Beratungs- und Vertretungspraxis im Mietrecht sind beispielsweise

  • Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen

  • Geltendmachung von Mietrückständen

  • Beendigung / Kündigung des Mietverhältnisses

  • Durchführung von Räumungsklagen und Mietforderungsklagen

  • Mieterhöhung

  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen

  • Zulässigkeit und Höhe von Mietminderungen

  • Instandsetzungsarbeiten / Schönheitsreparaturen bei Auszug

  • Beratung bei Mietmängeln / Schimmel

  • Rückforderung der Mietkaution

 

Mietrechtliche Probleme betreffen einen Großteil der gesamten Bevölkerung.

Bereits bei Abschluss von Mietverträgen können Fehler gemacht werden, die bei fachkundiger Beratung vermeidbar sind.

 

Was tun, wenn die Miete nicht bezahlt wird?

Ich helfe Ihnen bei der Geltendmachung von Mietrückständen, bei der Kündigung des Mietverhältnisses und der im Anschluss daran oftmals erforderlichen Räumungsklage, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht.

Vermieter haben in Deutschland nur eingeschränkte Möglichkeiten, ein Mietverhältnis wirksam zu beenden. Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen und diese dann auch bei Gericht durchzusetzen, ist u.a. die Aufgabe des Rechtsanwalts, der die Vermieterseite vertritt.

Bei Vertretung des Mieters gilt es, die Kündigung des Vermieters genau auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen und Schwachpunkte der Kündigung ausfindig zu machen.

Für Vermieter stellt sich die Frage der Mieterhöhung, die richtig vorbereitet und durchgesetzt werden muss.

Für Mieter ist oftmals die Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen von Bedeutung.

Bestehen Mängel an der Mietsache? Wer ist dafür verantwortlich? Ist der Mieter berechtigt, eine Mietminderung durchzusetzen und wenn ja in welcher Höhe?

Habe ich als Mieter Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen bei Auszug durchzuführen?

Wer ist für den aufgetretenen Schimmel in der Wohnung verantwortlich?

Nach Auszug der Mieter stellt sich regelmäßig die Frage, wann und in welcher Höhe der Mieter die Mietkaution zurückfordern kann und ob der Vermieter etwa wegen Schäden, Mietaußenständen, Betriebskostennachforderungen u.a. berechtigt ist, die Mietkaution noch einzubehalten.

Zu all diesen Punkten und zu weiteren Fragen im Mietrecht erhalten Sie von mir fachkundige Beratung und Unterstützung.

 

 

Wichtige Themen in diesem Bereich: Vermieter, Mieter, Mietvertrag, Mietrückstand, Kündigung, Mietverhältnis, Räumungsklage, Schimmel, Mietforderung, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Mietminderung, Mietschäden, Schönheitsreparaturen, Sachverständigengutachten

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Kanzlei
Achim Joos
Schillerstraße 84 · 76356 Weingarten (bei Karlsruhe)

Telefon +49 7244 20 46 oder 20 47
Telefax +49 7244 / 20 48
E-Mail: info@rechtsanwalt-joos.de