Rechtsanwalt Achim Joos
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(Baden / Karlsruhe)

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Familienrecht


Trennung, Scheidung, Unterhalt und Umgang mit den eigenen Kindern - im Familienrecht sind emotionale Auseinandersetzungen keine Seltenheit.

Menschen die sich sehr nahe standen, müssen Regelungen für die Zeit nach der Trennung treffen. Daher ist neben der fachlichen Kompetenz in der familienrechtlichen Praxis Gespür und taktisches Geschick erforderlich, um die Rechtspositionen der Mandanten bestmöglich zu sichern bzw. durchzusetzen.   

Die fachlichen Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Gebiet des Familienrechts liegen im Ehescheidungsrecht und den Ehescheidungsfolgen (Zuweisung der Ehewohnung, Fragen der Hausratsaufteilung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht).

 

Besonders häufig wiederkehrende Gegenstände der Beratungs- und Vertretungspraxis im Familienrecht sind nachstehend aufgeführt:

  • Einvernehmliche Lösungen unmittelbar nach der Trennung

  • Hilfestellung / Beratung / Verhandlung bei Entwurf und Prüfung von Trennungsvereinbarungen und Ehescheidungsfolgevereinbarungen, Eheverträge

  • Unterhaltsfragen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)

  • Zuweisung der Ehewohnung und Hausrat

  • Beratung zu den Scheidungsvoraussetzungen

  • Vertretung im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren

  • Versorgungsausgleich

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Zugewinnausgleich

  • Verfahrenskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfeanträge für Mandanten mit geringen Einkünften)

 

Oft sind einvernehmliche Lösungen unmittelbar nach der Trennung schwierig. Trotzdem sollten die Ehepartner versuchen, eine gütliche Lösung zu finden, auch und besonders im Interesse gemeinsamer Kinder. Gerne bin ich bei der Beratung oder dem Entwurf und Prüfung von Trennungsvereinbarungen, Ehescheidungsfolgevereinbarungen und Eheverträgen behilflich.

Unmittelbar nach der Trennung ist die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats zu regeln. Unterhaltsfragen stehen im Raum, wem steht Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt in welcher Höhe zu? Wie wende ich die Düsseldorfer Tabelle richtig an? Können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden? Zur Klärung dieser Fragen und zur Berechnung der Unterhaltsansprüche benötigen Sie fachkundige Unterstützung. Bereits 1 Jahr nach der Trennung ist eine einvernehmliche Ehescheidung möglich.

Im Ehescheidungsverfahren vor dem Familiengericht benötigen Sie einen Rechtsanwalt.

Ob sog. „Online-Scheidung“ oder die ausführliche persönliche Beratung vor Ort, gerne stehe ich Ihnen im Scheidungsverfahren mit Rat und Tat zur Seite.

Zusammen mit der Ehescheidung wird in der Regel der Versorgungsausgleich geregelt.

In der Ehe erworbene Rentenanwartschaften müssen aufgeteilt werden.

Wenn gemeinsames Vermögen vorhanden ist, stellt sich die Frage der Durchführung eines Zugewinnausgleichs.

Soweit die wirtschaftlichen Verhältnisse es zulassen, können auch Verfahrenskostenhilfeanträge für Mandanten mit geringen Einkünften gestellt werde, um das Verfahren mit Verfahrenskostenhilfe durchzuführen.

Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen im Familienrecht.

 

Wichtige Themen in diesem Bereich: Familienrecht, Ehescheidung, „Online-Ehescheidung“, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

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