Arbeitsrecht
Überall wo Menschen miteinander arbeiten, können Konfliktpunkte und Auseinandersetzungen entstehen, bei denen Sie anwaltliche Hilfe benötigen.
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Unternehmen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen, praktischen Erfahrung bei der Abwicklung Ihrer Arbeitsrechtsmandate.
Die fachlichen Schwerpunkte meiner Kanzleitätigkeit liegen im Individualarbeitsrecht.
Nicht immer sind gleich gerichtliche Verfahren erforderlich. Oftmals lässt sich arbeitsrechtliches Konfliktpotenzial schon vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die jeweiligen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gestalterisch berücksichtigt werden.
Wenn doch eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird, vertrete ich Sie auch im Arbeitsrecht bundesweit. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt allerdings auch hier im Großraum Karlsruhe.
Typische Bereiche für die Beratungs- und Vertretungspraxis im Arbeitsrecht sind nachstehend aufgeführt:
- Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Kündigungsschutz
- Beratung zu den Formalien einer Kündigung und dem Kündigungsverfahren
- Kündigungsfristen
- Berücksichtigung der Sperrzeitproblematik, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
- Entwurf und Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Urlaub/Urlaubsabgeltung
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitnehmerhaftung für Schäden
- Geltendmachung von Lohnansprüchen
- Klärung von Tariffragen, Ausschlussfristen
- Abmahnungen
- Überstunden, Lohn und Gehalt
- Mobbing
Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen im Arbeitsrecht.
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