Rechtsanwalt Achim Joos
Schillerstraße 84
76356 Weingarten
(Baden / Karlsruhe)

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Arbeitsrecht


Überall wo Menschen miteinander arbeiten, können Konfliktpunkte und Auseinandersetzungen entstehen, bei denen Sie anwaltliche Hilfe benötigen.

Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Unternehmen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen, praktischen Erfahrung bei der Abwicklung Ihrer Arbeitsrechtsmandate.

Die fachlichen Schwerpunkte meiner Kanzleitätigkeit liegen im Individualarbeitsrecht.

Nicht immer sind gleich gerichtliche Verfahren erforderlich. Oftmals lässt sich arbeitsrechtliches Konfliktpotenzial vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die jeweiligen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern klar und unmissverständlich Berücksichtigung finden.

Wenn doch eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird, vertrete ich Sie auch im Arbeitsrecht bundesweit.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt allerdings auch hier im Großraum Karlsruhe.

 

Typische Bereiche für die Beratungs- und Vertretungspraxis im Arbeitsrecht sind nachstehend aufgeführt:

  • Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

  • Kündigungsschutz

  • Beratung zu den Formalien einer Kündigung und dem Kündigungsverfahren

  • Kündigungsfristen

  • Berücksichtigung der Sperrzeitproblematik, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

  • Entwurf und Prüfung von Arbeitszeugnissen

  • Urlaub/Urlaubsabgeltung

  • Arbeitsunfähigkeit

  • Arbeitnehmerhaftung für Schäden

  • Geltendmachung von Lohnansprüchen

  • Klärung von Tariffragen, Ausschlussfristen

  • Abmahnungen

  • Überstunden, Lohn und Gehalt

  • Mobbing

 

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht meist Beratungsbedarf bei der Fertigung von Kündigungen, ob fristlos oder ordentlich.

Gleiches gilt bei der Prüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen

Fall Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, kann ich Sie im gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung von Arbeitsnehmerseite beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Insbesondere auf Arbeitgeberseite ist es wichtig, Kündigungsfristen zu beachten.

Für Arbeitsnehmer gilt es, eine Sperrzeit für Sozialleistungen zu vermeiden.

Meist steht noch die Fertigung und Prüfung von Arbeitszeugnissen an, etwaiger restlicher Urlaub ist abzugelten.

Wenn noch restliche Lohn- und Vergütungsansprüche bestehen, müssen die Ansprüche unter Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen geltend gemacht werden.

Auch bei Problemen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, wenn Sie beispielsweise eine Abmahnung erhalten haben oder aussprechen müssen, kann ich Sie unterstützen, ebenso wen Ihr Gehalt oder Überstunden nicht ausbezahlt werden.

 

Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen im Arbeitsrecht.

 

Wichtige Themen in diesem Bereich: Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Kündigung, Kündigungsfristen, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Gehaltsansprüche

 

 

 

 

 

 

 

 

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