Verkehrsrecht

Die Kanzleitätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts untergliedert sich in den Bereich Zivilrecht und in den Bereich Strafverkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Zivilrecht konzentrieren sich meine Tätigkeiten überwiegend auf die Vertretung von Fahrzeughaltern, Fahrzeugführern, Unfallgeschädigten und deren Versicherer.

Hierzu gehören insbesondere:

  • die außergerichtliche Regulierung von Verkehrsunfallschäden mit dem gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer,
  • die oft nicht vermeidbare gerichtliche Durchsetzung von Verkehrsunfallschäden im Zivilprozess und
  • die Beratung bei Personenschäden und Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen.


Im Bereich Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht ergeben sich folgende Schwerpunkte:

  • Beratung und Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren z.B. wegen Fahrens unter Alkohleinfluß, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ...
  • die Verteidigung in Bußgeldverfahren z.B. wegen Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstoß ...

Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen rund um das Verkehrsrecht.

 

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