
VerkehrsrechtDie Kanzleitätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts untergliedert sich in den Bereich Zivilrecht und in den Bereich Strafverkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Zivilrecht konzentrieren sich meine Tätigkeiten überwiegend auf die Vertretung von Fahrzeughaltern, Fahrzeugführern, Unfallgeschädigten und deren Versicherer. Hierzu gehören insbesondere:
Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen rund um das Verkehrsrecht.
|