Familienrecht

Die fachlichen Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Gebiet des Familienrechts liegen im Ehescheidungsrecht und den Ehescheidungsfolgen (Zuweisung der Ehewohnung, Fragen der Hausratsaufteilung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht).

Besonders häufig wiederkehrende Gegenstände der Beratungs- und Vertretungspraxis im Familienrecht sind nachstehend aufgeführt:

  • Einvernehmliche Lösungen unmittelbar nach der Trennung
  • Hilfestellung / Beratung / Verhandlung bei Entwurf und Prüfung von Trennungsvereinbarungen und Ehescheidungsfolgevereinbarungen
  • Berechnung von Ehegattenunterhaltsansprüchen
  • Prüfung und Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen
  • Beratung und Verhandlung mit dem Ziel der einverständlichen Regelungen zur Zuweisung der Ehewohnung und Hausrat
  • Beratung zu den Scheidungsvoraussetzungen
  • Vertretung im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren samt Versorgungsausgleich und etwaigen Scheidungsfolgesachen wie insbesondere Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich
  • Beratung zu Verfahrenskostenhilfe / Stellen von Verfahrenskostenhilfeanträgen für Mandanten mit geringen Einkünften

Selbstverständlich berate ich Sie auch gerne zu allen weiteren Fragen im Familienrecht.

 

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