Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Unternehmen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen, praktischen Erfahrung bei der Abwicklung Ihrer Arbeitsrechtsmandate.

Die fachlichen Schwerpunkte meiner Kanzleitätigkeit liegen im Individualarbeitsrecht.

Besonders häufig wiederkehrende Gegenstände der Beratungs- und Vertretungspraxis im Arbeitsrecht sind nachstehend aufgeführt:

  • Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Beratung zum Kündigungsschutz
  • Beratung zu den Formalien einer Kündigung und dem Kündigungsverfahren
  • Beratung zu Kündigungsfristen
  • Berücksichtigung der Sperrzeitproblematik, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
  • Entwurf und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Urlaub/Urlaubsabgeltung
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitnehmerhaftung für Schäden
  • Geltendmachung von Lohnansprüchen
  • Klärung von Tariffragen, Ausschlussfristen

Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen im Arbeitsrecht.

Wichtige Begriffe zu dieser Seite: Schadenersatz, Arbeitslosenhilfe, Abwicklungsverträge, Arbeitslosengeld, Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitnehmerhaftung, Urlaubsabgeltung, Aufhebungsverträge, Arbeitgeber, Kündigungsfristen, Unternehmen, Lohnansprüche, Kündigungsschutz, Hartz vier, Arbeitnehmer, Tariffragen, Ausschlussfristen, Änderungsverträge, Kündigung, Arbeitsrecht.

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